Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, Betriebsbeschränkungen für Windkraftanlagen vorzunehmen, um Fledermäuse zu schützen. Der Rückgang der Fledermauspopulation in Deutschland, vor allem durch Windräder bedingt, erfordert dringende Artenschutzmaßnahmen. Das Urteil stützt sich auf das Bundesnaturschutzgesetz und verpflichtet zu strengeren Schutzvorkehrungen.