Infoveranstaltung am 08.07.2026 · 19 Uhr

TREFFPUNKT: MÜHLE NEERMOOR, Kirchstrasse 17, 26802 MMLD
WANN: 19 Uhr
UNSER SPENDENKONTO lautet: IBAN: DE50 2004 1177 0584 8643 00
Ihr wollt in die Info Whatsapp Gruppe? Kontaktiert uns! Mail an info@1000-meter-abstand.info

Schließen
INFO

siehe hier: https://share.google/h4lfnayPQyhGTZ4t1

XXL-Windrad bei Glauchau wird wieder abgebaut

Die einst größte Windkraftanlage Sachsens wird im Glauchauer Ortsteil Oberwiera nach nur wenigen Betriebsjahren wieder abgebaut. Seit der Inbetriebnahme Ende 2023 hatten Anwohner über einen tiefen, störenden Brummton geklagt – obwohl die gesetzlichen Lärmgrenzwerte eingehalten wurden. Ein Austausch des Getriebes brachte keine Verbesserung. Schließlich einigten sich der örtliche Investor und der Hersteller Vestas auf den Rückbau der Anlage. Für die betroffenen Anwohner bedeutet das vor allem mehr Ruhe. Der Fall hat auch die Diskussion über ausreichende Abstände zwischen Windrädern und Wohnhäusern neu entfacht.

Hallo liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

herzlichen Dank für euer zahlreiches Erscheinen bei unserer gestrigen Infoveranstaltung in der Mühle Neermoor. Eure Beteiligung, eure Fragen und euer Engagement zeigen deutlich: Wir stehen gemeinsam für unser Anliegen ein.

Nun geht es darum, die verbleibende kurze Zeit gut zu nutzen. Die Frist für Eingaben bei der Gemeinde endet am 16.07.2026. Deshalb möchten wir euch dabei unterstützen, eure persönlichen Einwände rechtzeitig und gut formuliert einzureichen.

Wie besprochen stellen wir euch dafür unseren Einwand-Generator zur Verfügung. Die dort erstellten Texte sind als Vorschlag und Formulierungshilfe gedacht. Bitte prüft den jeweiligen Text sorgfältig auf Richtigkeit und passt ihn bei Bedarf an eure persönliche Situation an. Als Betreff sollte diese Zeile vorgesehen werden (damit die Gemeinde den Einwand richtig zuordnen kann): 

Betreff: Einwand zur Aufstellung 1. Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windkraft"

Mailadresse: 
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Für die Nutzung des Einwand-Generators ist ein ChatGPT-Account erforderlich. Die kostenlose Variante reicht dafür völlig aus. Man MUSS nur angemeldet sein.

Jeder Einwand zählt. Lasst uns die Chance nutzen, gemeinsam sichtbar zu werden und unsere Stimme einzubringen.

Liebe Grüße

Bürgerinitiative Fair-Wind

Link zum Einwand Generator: https://chatgpt.com/g/g-6a429dbee22c81919318118b2cb5a67c-einwand-generator-fair-wind

Oder nutzt den folgenden QR Code

QR_EInwand.png

Ihr könnt die Einwänder per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Brief an: Gemeinde Moormerland, Theodor-Heuss-Str. 12, 26802 Moormerland abgeben. Auch vor Ort abgeben ist möglich.

Bitte fordert die Gemeinde auf, euch den Erhalt des Einwandes zu bestätigen.



Bunde beschließt 340 Hektar Windflächen: Landkreis Leer erfüllt Flächenziel offenbar schon über

Bunde beschließt 340 Hektar Windflächen: Landkreis Leer erfüllt Flächenziel offenbar schon über

Der Rat der Gemeinde Bunde hat grünes Licht für neue Windvorrangflächen gegeben. Nach dem Bericht der Ostfriesen-Zeitung vom 30.06.2026 sollen im Bereich Landschaftspolder/Charlottenpolder zusätzliche Windenergieanlagen entstehen; insgesamt ist von 13 neuen Anlagen die Rede.

Damit bekommt die Diskussion um den weiteren Ausbau der Windenergie im Landkreis Leer eine neue Dimension: Der Landkreis musste nach bisherigem Stand noch rund 130 Hektar zusätzliche Fläche für die Windenergienutzung ausweisen. In Bunde wurden nun jedoch 340 Hektar beschlossen. Das bedeutet: Allein durch diese Entscheidung läge der Landkreis rechnerisch bereits 210 Hektar über dem noch erforderlichen Bedarf.

Bild: KI generiert

Windkraft: Reicht ein städtebaulicher Vertrag wirklich aus?

Der nächste fragwürdige Schachzug der Verwaltung wird sichtbar.

Den Bürgerinnen und Bürgern wurde politisch ein Schutzabstand zugesagt: Windkraftanlagen sollten mindestens das Dreifache ihrer eigenen Höhe von der Wohnbebauung entfernt stehen. Bei einem Abstand von 600 Metern bedeutet das ganz einfach: Die Anlagen dürften maximal 200 Meter hoch sein.

Genau diese Begrenzung soll nun offenbar über einen städtebaulichen Vertrag abgesichert werden. Auf dieser Grundlage hat die Politik den Flächen zugestimmt.

Doch genau hier liegt das Problem: Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat bereits in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass ein solcher städtebaulicher Vertrag kein sicherer Ersatz für eine saubere Bauleitplanung ist. In dem Fall durfte die vertragliche Höhenbegrenzung nicht als wirksames Steuerungsinstrument herhalten.

Mit anderen Worten: Ein Vertrag kann beruhigend klingen. Er kann aber rechtlich deutlich weniger wert sein, als viele glauben.

Wenn die Flächen erst einmal ausgewiesen sind, wird der politische Einfluss im späteren Genehmigungsverfahren erheblich kleiner. Dann zählen nicht mehr politische Versprechen, sondern das, was rechtlich verbindlich und sauber geplant wurde.

Besonders brisant: Moderne Windkraftanlagen erreichen heute häufig Höhen von rund 250 Metern. Gleichzeitig heißt es vor Ort, es gebe wegen der Bundeswehr möglicherweise eine maximale Höhe von 218 Metern. Ob diese Grenze tatsächlich belastbar und verbindlich ist, muss jedoch überprüft werden.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht:

Wurde den Bürgern ein Schutzabstand versprochen?

Sondern:

Ist die maximale Anlagenhöhe von 200 Metern rechtssicher, verbindlich und dauerhaft in der Planung festgeschrieben — oder steht sie am Ende nur in einem Vertrag, der im Ernstfall nicht trägt?